Photovoltaik und Netzintegration
9. Fachtagung Energie
Photovoltaik und Netzintegration
10. - 11. Oktober 2012
Erfurt, Deutschland
Die Konferenz
In der seit dem 1. Januar 2012 geltenden Fassung regelt der § 6 im Absatz 1 des EEG technische Vorgaben zum Anschluss von Photovoltaikanlagen. Ab einer installierten Leistung von 100 kW müssen die Anlagen so ausgelegt sein, dass der Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung jederzeit ferngesteuert reduzieren kann und eine Lastgangzählung möglich ist. Anlagen zwischen 30 und 100 kW müssen nur ferngesteuert regelbar sein. PV-Aufbauten unter 30 kW, die nicht regelbar ausgeführt sind, dürfen nur 70 % ihrer installierten Leistung einspeisen. In § 11 wird dann das „Einspeisemanagement“ eingeführt, welches den Netzbetreiber verpflichtet, EEG-Anlagen nur dann herunterzuregeln, wenn „anderenfalls im jeweiligen Netzbereich einschließlich des vorgelagerten Netzes ein Netzengpass
entstünde“.
Über mögliche Ausführungen der technischen Vorgaben, Potentiale zur Netzstabilisierung und deren Auswirkungen auf die aktuelle Netzsituation informiert die neunte EW-Fachtagung „Photovoltaik und Netzintegration“.
Kompetente Referenten aus der Praxis erläutern innovative Ideen zur Netzintegration von Solarstrom. Darüber hinaus erörtern Fachleute aus den beteiligten Verbänden mit Ihnen den derzeitigen Stand der „Mittelspannungsrichtline“ und der „VDE AR N 4105“.
Das bewährte Format „Sie fragen, Experten antworten“ beschäftigt sich konsequenterweise dann auch mit dem 50.2 Hz-Problem und bietet Ihnen die Gelegenheit, Ihre Anregungen mit Experten vom BMWi und BMU, von der BNetzA, dem BSW und dem FNN im VDE zu diskutieren.


