Auf ein Wort… (May 2012)
Sorry, but the monthly editorial by Karl-Heinz Remmers (CEO) is only available in German language:
Liebe Leserinnen und Leser,
ein weiteres merkwürdiges Schauspiel rund um die Entscheidung des Bundesrates zur EEG-Novelle am 11.5.2012 läuft mehr oder minder hinter den Kulissen: Die Bundes-CDU tut alles, um die CDU-regierten (oder mitregierten) Bundesländer dazu zu bringen, gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stimmen. Neben den typischen Hinterzimmer-Gesprächen oder Anrufen kommen diverse Bundes-CDU-Politiker auch direkt aus der Deckung und beschimpfen ihre Landeskollegen für deren Engagement zum Erhalt der mühevoll gerade in Ostdeutschland aufgebauten Solarindustrie-Strukturen. Die Wortwahl ist dabei wenig zimperlich, und es wird deutlich, dass gerade an solchen Stellen der Föderalismus in Deutschland ausgehebelt werden soll. „Wir dürfen dem Röttgen nicht in den Rücken fallen“, lautet offiziell das Credo, aber inoffiziell scheren sich die Solarfeinde aus dem Bund reichlich wenig um die vielen Arbeitsplätze und das viele (u. a. von den Bundesländern) in den Regionen investierte Geld. Und es bleibt abzuwarten, ob die Länder aus Parteiräson ihre eigene Region bestrafen, um den Solarfeinden einen vermeintlichen Sieg zu bescheren.
Aber noch ist die Messe nicht gelesen – denn es gibt durchaus mehrere Szenarien, wie es weitergeht. Ich zitiere dazu wie folgt meinen Kollegen, den freien Autor und Berater Thomas Seltmann:
„1. Im Bundesrat findet sich am 11. Mai keine Mehrheit für die Ablehnung des Gesetzes und das Anrufen des Vermittlungsausschusses zwischen Bundesrat und Bundestag. Das Gesetz tritt rückwirkend in Kraft.
2. Es findet sich eine Mehrheit gegen das Gesetz im Bundesrat für einen Vermittlungsausschuss. Die Ergebnisse aus dem Vermittlungsausschuss nimmt der Bundesrat dann mit einfacher Mehrheit an. Von einer einfachen Mehrheit (Regierungskoalition) im Bundestag werden sie wieder zurückgewiesen. Das Gesetz tritt rückwirkend in Kraft.
3. Eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat nimmt die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses im Bundesrat an. Diesem Votum müsste eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag widersprechen, die aber nicht zustande kommt. Das Gesetz tritt nicht in Kraft.
4. Es findet sich eine einfache Mehrheit gegen das Gesetz im Bundesrat, aber bevor der Bundestag diesen Beschluss zurückweisen kann, wird er aufgelöst, z. B. weil die Regierung nach den Wahlniederlagen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen implodiert (wenn ich Frau Merkel wäre, würde ich das sogar anstreben – bessere Wahlaussichten für eine CDU-geführte große Koalition wird es wohl auf absehbare Zeit nicht mehr geben, solange die Piraten den Grünen, Linken und der SPD ordentlich Stimmen klauen...). Das Gesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen und das Gesetz tritt damit nicht in Kraft.“
Es steht im Moment also fifty-fifty.
Liebe Leserinnen und Leser, engagieren Sie sich daher bitte weiter vor Ort, um das Solarausstiegsgesetz noch aufzuhalten. Die Chancen dafür sind da.
Ihr
Karl-Heinz Remmers

